Hochzeit zu dritt – Teil 2: Baby on board
15. Mai 2012 – 18:04Was ist zu beachten, wenn sich das Brautpaar entschließt, mit der Hochzeit zu warten und diese zeitnah nach der Geburt des Kindes zu feiern?
Hier ein paar wertvolle Tipps:
Das Brautkleid:
Auch wenn sich die Braut nun keine Gedanken mehr über den größer werdenden Bauchumfang machen muss, gilt es nun andere Anforderungen an das Kleid zu beachten. Wenn die Braut noch stillt, sollte das Kleid einfach zu öffnen sein. Dies ist z. B. bei einem trägerlosen Kleid gegeben, das einen seitlichen Reißverschluss hat. Bei Bedarf kann auch noch ein zweiter auf der anderen Seite eingenäht werden. Auch Wickelkleider sind oft gut zum Stillen zugänglich. Bedenken Sie diesen Punkt bei Ihrer Auswahl und sprechen Sie ihn beim Kauf auch mit an.
Die standesamtliche Trauung:
Sie können Ihr Kind bei der standesamtlichen Trauung ruhig bei sich auf dem Schoß oder auf dem Arm haben. Sie sollten aber zuvor abklären, wer Ihr Kind nimmt und gegebenenfalls mit ihm rausgeht, wenn es unruhig wird oder zu schreien beginnt.
Die kirchliche Trauung:
Legen Sie die Trauung am besten auf die Mittagsschlafzeit für das Baby. Wenn es trotzdem schreit, sollte auch hier im Vorfeld festgelegt werden, wer mit dem Kind rausgeht – möglichst eine Person, die dem Kind vertraut ist.
Location:
Achten Sie bei der Auswahl der Lokalität darauf, dass die Möglichkeit gegeben ist, sich an einen ruhigen Ort zum Stillen zurückzuziehen. Auch Wickelmöglichkeiten sollten vorhanden sein. Fragen Sie auch nach, ob die Zimmer / Räumlichkeiten mit Babyphone erreichbar sind. Dann können Sie und Ihre Gäste mit kleinen Kindern, diese unbeschwert schlafen legen und entspannt weiter feiern. Gerade bei Burgen oder Schlössern ist die Erreichbarkeit durch dicke Wände oder auch durch die Weitläufigkeit der Lokalität nicht immer gegeben. Im Zweifelsfall einfach vorher testen.
Damit Sie Ihre Hochzeit unbeschwert genießen können.
Ihre
Kerstin Benz
k.benz@hochzeitsplaner-team.de
www.hochzeitsplaner-team-mainz.de





